Blaulicht im Rückspiegel... und nun?

Viele Verkehrsteilnehmer reagieren meist geschockt, wenn sie in den Rückspiegel blicken und auf einmal ist da ein Feuerwehrfahrzeug, ein Rettungswagen oder ein Polizeiwagen mit Blaulicht und Martinshorn.

Wie verhält man sich jetzt richtig? Was muß man beachten? Was sollte man nicht tun?

Der häufigste Fehler ist das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Straße. So riskieren Sie nicht nur einen Unfall, sondern erreichen das Gegenteil vom Gewünschten. Sie behindern dadurch das Einsatzfahrzeug! Ebenso falsch ist es unüberlegt rechts ranzufahren, z.B. in eine Seitenstraße oder Ausfahrt - vielleicht will das Einsatzfahrzeug genau da hin!

 

Die Grundregeln, wenn Ihnen Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal begegnen

  • Ruhig bleiben!
  • Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt (schalten Sie dazu ggf. Ihr Radio aus)
  • Versuchen Sie vorauszuahnen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (achten Sie dazu z.B. auf die Blinker)
  • Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie dies mit dem Blinker
  • Warten Sie etwas, denn meist folgen weitere Fahrzeuge, insbesondere bei Rettungsdienst und Feuerwehr
  • Beachten Sie den Gegenverkehr, denn es muss noch genügend Platz für "schwere" Fahrzeuge sein

Auf baulich getrennten Straßen, mit mehr als 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, gilt es außerdem eine Rettungsgasse zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen zu bilden.

Mögliche Situationen in denen Ihnen Einsatzfahrzeuge begegnen können

Einspurige Fahrbahnen


© ADAC; Einspurige Fahrbahn

Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Fahrbahnrand.

Zwei- und mehrspurige Fahrbahnen


© ADAC; Mehrspurige Fahrbahn

Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung, fahren die linken Fahrzeuge links und alle weiteren Fahrzeuge nach rechts.

Entgegenkommende Einsatzfahrzeuge


© ADAC; Entgegenkommende Einsatzfahrzeuge

Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und ggf. anhalten.

Einsatzfahrzeuge auf gleicher Höhe


© ADAC; Einsatzfahrzeuge auf gleicher Höhe

Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug ggf. einscheren lassen.

Rote Ampel


© ADAC; Rote Ampel

Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen, ggf. auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Bahn bieten.

Fußgänger und Radfahrer


© ADAC; Fußgänger und Radfahrer

Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.

Warum sollte man sich daran halten? Was darf die Feuerwehr / Polizei?

Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das sogenannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist.

Der § 38 StVO ist da

  • um Menschenleben zu retten
  • um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  • um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
  • um flüchtige Personen zu verfolgen
  • um bedeutsame Sachwerte zu erhalten

Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d. h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

Warum muß auch nachts das Martinshorn sein? Es schlafen doch alle!

Die meisten Feuerwehrleute verstehen zwar solche Reaktionen, sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, das Martinshorn und Blaulicht einzuschalten. Der Gesetzgeber schreibt vor Blaulicht und Martinshorn zu benutzen und zwar von Fahrtanfang bis Fahrtende (§38 StvO). Nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht darf die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen. Nur so haben die Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit auf die "Gefahr" zu reagieren und unfallfrei den Weg freizumachen – und zwar am Tag und in der Nacht!

Bei einer freien und einsehbaren Straße wird der Maschinist in der Nacht sicherlich auf das Martinshorn verzichten.

Kontakt | Anschrift

Feuerwehr Demling
Gradhofstraße 3
D-85098 Demling
Tel: +49 8456 / 963711
Fax: +49 8456 / 9672645