Atemschutz

 

Wann werden Atemschutzgeräte benötigt?

Sobald Anzeichen auf Vorkommnisse von Atemgiften erkennbar sind, müssen Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden.
 
Atemgifte sind vorhanden bei:
  • Brandrauch: Salzsäuredämpfe, Blausäure, Kohlenmonoxid, Nitrose Gase
  • Silos
  • Abwasserkanäle
  • Jauchegruben
  • Weinkeller usw.
 
 Welche Voraussetzungen werden von Atemschutzgeräteträgern gefordert?
 
  • Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Es muss eine gültige, uneingeschränkte Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G26.3) vorliegen
  • Die Ausbildung „Truppmann Teil 1“ muss mit Erfolg abgeschlossen sein
     

 

 
 
 
Wir arbeiteten mit vier Geräten der Firma Dräger
 
Atemschutzgeräteträger sind bei der Feuerwehr ein sehr wichtiger Bestandteil! Es wird Ihnen einiges abverlangt!
 
Folgende Übungen müssen jedes Jahr absolviert werden:
 
  • Jährliche theoretische Unterweisung (FwDV 7)
  • 1 x Übungsstrecke
  • Eine Einsatzübung
  • Eine Übung mit Atemschutzüberwachung
 
Die Sonderausrüstung Atemschutz besteht aus:
 
  • feuerfesten Handschuhen
  • Hakengurt mit Keil/Schlingentasche
  • Atemschutzüberjacke
  • Atemschutzüberhose
 
 
 
 
Um für den Ernstfall bestens gerüstet zu sein, werden viele weitere Übungen, wie z.B. die Orientierung im verrauchten Raum, Personensuche und –Rettung bei Nullsicht, Training mit der Wärmebildkamera, Übungen mit der Drehleiter, richtige Vorgehensweisen, Einsatztaktik uvm… abgehalten!
 
Solltest du Interesse an einer neuen Herausforderung gefunden haben, Atemschutzgeräteträger kann man nicht genug haben!